Ergänzende Hinweise zur Videoüberwachung
Empfänger / Weitergabe von Daten
Eine Weitergabe der Daten erfolgt gegebenenfalls an von uns beauftragte Dienstleister, die Überwachungsaufgaben für unser Unternehmen wahrnehmen. Im Falle des Verdachts von strafbaren Handlungen geben wir die Daten zudem gegebenenfalls an Strafverfolgungsbehörden weiter. Ansonsten werden die Daten nur weitergegeben, wenn es eine Rechtsgrundlage für die Weitergabe gibt. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn die Polizei oder sonstige Sicherheitsbehörden im Rahmen der sog. Gefahrenabwehr tätig werden und einen Zugriff auf die Daten der Videoüberwachung verlangen.
Datenverarbeitung außerhalb der Europäischen Union
Eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten außerhalb der Europäischen Union findet im Rahmen der Videoüberwachung nicht statt.
Ihre Rechte als Betroffene/r
Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO). Sie können sich für eine Auskunft jederzeit an uns wenden. Bei einer Auskunftsanfrage, die nicht schriftlich erfolgt, bitten wir um Verständnis dafür, dass wir ggf. Nachweise von Ihnen verlangen, die belegen, dass Sie die Person sind, für die Sie sich ausgeben.
Ferner haben Sie ein Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung, soweit Ihnen dies gesetzlich zusteht (Art. 16, 18 DSGVO).
Schließlich haben Sie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (Art. 21 DSGVO). Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, es können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachgewiesen werden, wobei die Interessen, Rechte und Freiheiten des/der Betroffenen überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Ein Recht auf Datenübertragbarkeit besteht ebenfalls im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben.
Sie haben das Recht, sich über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch uns bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren (Art. 77 DSGVO). Die zuständige Aufsichtsbehörde ist: Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA), Promenade 27, 91522 Ansbach.
Löschung von Daten
Daten aus der Videoüberwachung werden grundsätzlich nach Ablauf von 48 Stunden, maximal nach 72 Stunden gelöscht. Eine längere Speicherung kann anlassbezogen erfolgen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass auf Aufnahmen aus einem eingegrenzten Zeitraum Handlungen zu sehen sind, die als Straftat verfolgt oder zur Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen genutzt werden sollen. Im Falle von Abwesenheit oder Krankheit des zuständigen Personals können Videoaufzeichnungen im Einzelfall bis zu zehn Tage erfolgen.